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Reisen mit Handgepäck: Was muss beachtet werden?

Reisen mit Handgepäck
Reisen mit Handgepäck

Fliegen ist inzwischen so selbstverständlich wie Bahn oder Auto fahren. So waren allein 2017 mehr als 4 Milliarden Menschen mit dem Flugzeug weltweit unterwegs. Bis 2036 soll sich diese Zahl mit 7,8 Milliarden Fluggästen sogar nahezu verdoppeln, so die Prognose. Um immer mehr Menschen bei weniger Kosten transportieren zu können, entwickelt der Flugverkehr immer neue Strategien. Dabei heißt eine wichtige Devise: Unnötiges Gewicht sowie Zeit einsparen. Denn schrumpft das Gepäck, bleiben mehr Kapazitäten für weitere Fluggäste, der Flieger kann schon früher starten und Kerosin wird eingespart. Doch was ist eigentlich beim Handgepäck erlaubt? Und was muss beachtet werden?

IATA spricht Empfehlung zur Größe von Handgepäck aus

Der internationale Luftfahrtverband IATA (International Air Transport Association) stellte schon 2015 die neuesten Maximalmaße von Handgepäck vor und empfahl den Airlines, diese zeitnah einzuführen. Dabei orientierte sich der Dachverband an der Gepäckkapazität einer Standardmaschine ab 120 Passagieren und berechnete: Handgepäck in der Größe von maximal 55 cm x 35 cm x 20 cm schafft exakt soviel Platz, dass es jedem Passagier ermöglicht wird ein Gepäckstück dieser Größe mit an Bord zu nehmen. Doch nicht nur auf die Maße kommt es in Zukunft immer mehr an, sondern auch auf das Gewicht.

Zulässiges Gesamtgewicht bleibt Sache der Airlines

Um weiter an einem geringeren Transportgewicht zu schrauben, setzen die meisten Airlines auch beim zulässigen Gesamtgewicht von Handgepäck eine Obergrenze. Diese beginnt bei einigen Fluggesellschaften bei gerade einmal 6 kg und kann bei einzelnen Airlines aber auch schon einmal bis 23 kg reichen. Die große Mehrheit der Airlines lässt jedoch ein Maximalgewicht von 8 kg bis 10 kg als Handgepäck noch zu. Daran wird schon deutlich: wer fliegt, muss sich am besten schon vor der Flugbuchung ausführlich mit den individuellen Fluggastbeförderungsbedingungen seiner Airline auseinandersetzen und gegebenenfalls potenzielle Zusatzgebühren miteinander vergleichen. Doch genau darin sehen Verbraucherschützer das Problem.

Keine Transparenz bei Gepäckregelungen und Zusatzgebühren

Wer sich erst einmal in den Dschungel der Gepäckbestimmungen und Zusatzgebühren hineinwagt, muss sich schon sehr viel Zeit nehmen, um mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis für seine individuelle Reisesituation wieder herauszufinden. Denn da gibt es neben dem schon erwähnten idealen Handgepäck bei manchen Airlines auch noch das sogenannte zweite Handgepäck sowie Sondergepäckstücke, wie Babyschalen, etc. Zwar hat der Europäische Gerichtshof erst im Juli 2017 die Passagierrechte bei Stornogebühren und versteckten Zusatzkosten gestärkt, dennoch sorgen Steuern sowie individuelle Zuschläge, Gebühren und Entgelte immer noch für große Intransparenz. Gepaart mit den immer rigideren Gepäckbestimmungen bleibt das Fliegen somit für so manchen Fluggast wohl auch noch in naher Zukunft eine Geduldsprobe.


Gastautor: Daniela Fehrenbacher